Du wolltest ein Arbeitszeitmodell löschen und hast diese Fehlermeldung oben rechts erhalten:
In diesem Fall ist das Arbeitszeitmodell noch Mitarbeitern zugeordnet. Du musst die Verbindung zwischen Mitarbeiter und Arbeitszeitmodell zuerst trennen, indem du ein neues Arbeitszeitmodell zuordnest.
Wie das geht, kannst du hier nachlesen, aber bitte lies vorher diesen Artikel hier bis zum Ende. ⬇
Mitarbeitenden ein anderes Arbeitszeitmodell zuordnen
Mitarbeiter wechseln von Vollzeit zu Teilzeit und umgekehrt. Hier erfährst du, wie du die Zeiterfassung entsprechend einstellst.
Arbeitszeitmodelle bilden die Basis für die Berechnung des Arbeitszeitkontos
Das Arbeitszeitkonto deiner Mitarbeitenden berechnet sich aus den Arbeitszeitmodellen, die deinen Mitarbeitenden zugewiesen sind. Das bedeutet, dass Änderungen an Arbeitszeitmodellen direkte Auswirkungen auf die Arbeitszeitkonten haben.
Ein Beispiel: Einige deiner Mitarbeiterinnen arbeiten in Vollzeit (40 Stunden), andere in Teilzeit (20 Stunden).
Eine Mitarbeiterin, die bisher in Vollzeit gearbeitet hat, möchte nun einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen und nur noch 30 Stunden arbeiten. Du gewährst ihr den Wunsch, indem du ein neues Arbeitszeitmodell "Teilzeit 30" erstellst und ihr zuweist.
Sie geht dieser Tätigkeit zwei Jahre lang nach, beispielsweise vom Juni 2020 bis zum Mai 2022. Dann entscheidet sie sich, wieder in Vollzeit in deinem Unternehmen zu arbeiten. Da du gerade nicht weißt, wohin mit deiner Arbeit, freust du dich und teilst ihr ab Juni 2022 wieder das Arbeitszeitmodell "Vollzeit" zu.
Nun hast du keine Mitarbeiterinnen mehr, die das Arbeitszeitmodell "Teilzeit 30" nutzen und möchtest es der Ordnung halber löschen. Dabei erhältst du die oben stehende Fehlermeldung.
Das Arbeitszeitmodell war in der Vergangenheit zugeordnet
Wenn du das Arbeitszeitmodell "Teilzeit 30", mit dem zwei Jahre lang das Arbeitszeitkonto deiner Mitarbeiterin berechnet wurde, löschst, kann Sawayo nicht mehr wissen, was mit dem Arbeitszeitkonto passieren soll. Alle Einträge vom Juni 2020 bis zum Mai 2022 wären hinfällig.
Du kannst dich theoretisch entscheiden, bei der Änderung auf "Vollzeit" den Zeitraum ab Juni 2020 anzugeben. Dann wird das Arbeitszeitkonto nachträglich komplett neu berechnet und du kannst das Arbeitszeitmodell "Teilzeit 30" löschen - aber das ist sicher nicht der Sinn der Sache.
Das ist der Grund, warum Arbeitszeitmodelle, die bereits genutzt wurden, auch dann bestehen bleiben müssen, wenn sie nicht mehr genutzt werden.
Wir empfehlen, dass du nicht mehr genutzte Arbeitszeitmodelle einfach so umbenennst, dass für dich erkennbar sind, dass sie nicht mehr verwendet werden.